Aktuelle Anträge in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung

„Dokumentation der Büdinger Festungsanlagen“

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, im Ausschuss JKS über die bisherigen Ergebnisse zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2020 „Dokumentation der Büdinger Festungsanlagen“ Vorlage: ANBÜD/002/2020 zu berichten

 

2.    Der Büdinger Magistrat prüft, ob eine wissenschaftliche Begleitung des Projektes, mit fundierter Beratung durch eine Universität im Hinblick auf archäologische Untersuchungen an den Büdinger Festungsanlagen erreicht werden kann.

 

 

 

 

3.    Ein Finanzierungskonzept wird unter der Berücksichtigung möglicher Förderungen von EU, Bund und Land erstellt.

 

Begründung:

 

Die Geschichte Büdingens beginnt nicht erst mit dem Bau der Wasserburg auf einer Seemenbachinsel, aber an diesem Ort hat sich unser historischer Stadtkern mit seinen Festungsanlagen, der Stadtmauer, Türmen und Toren über die Grenzen unserer Region zu einem kulturhistorischen Gesamt-Ensemble entwickelt. Insbesondere die erwähnten Festungsanlagen sind hierbei ein besonderes Alleinstellungsmerkmal. Aus diesem Grund hatte der Büdinger Ortsbeirat im Dezember des Jahres 2020 eine umfassende Dokumentation der Büdinger

Festungsanlage beantragt. Der Vorschlag wurde mit großer Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Wir möchten auf diesem Wege über die Fortschritte zu diesem Vorhaben im Ausschuss informiert werden und den Sachstand hierzu erfragen. Gleichzeitig wollen wir den Antrag um weitere wichtige Punkte ergänzen. Wir wollen archäologische Untersuchungen im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen durch eine Universität anregen. Ein Finanzierungskonzept muss erstellt und Beteiligung im Rahmen von Förderprogrammen geprüft werden.

Ziel könnte die Darstellung der Erkenntnisse und Ergebnisse im Rahmen eines Dokumentationszentrums zu den Büdinger Festungsanlagen sein. Eine Museums-Einrichtung, die uns der zwischenzeitlich leider verstorbene Büdinger Ehrenbürger und Historiker, Dr. Klaus Peter Decker in Veröffentlichungen und Gesprächen mehrfach ans Herz gelegt hat.

 

Wir möchten Sie daher bitten, Ziffer 1 unseres Beschlussvorschlages zuzustimmen und die Punkte 2-3 direkt in den Ausschuss Jugend/Kultur und Soziales zu überweisen. 

„Wohnortnahe Stellplätze für Mitglieder der FFW Büdingen“

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Einrichtung von reservierten, wohnortnahen Stellplätzen für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Büdingen zu prüfen. In die Prüfung sollen auch potenzielle andere Gruppen (DRK etc.) mit einbezogen werden.

 

 

Begründung:

 

In der Stadt Raunheim wurden entsprechende Parkplätze bereits eingerichtet (https://www.fnp.de/lokales/kreis-gross-gerau/ruesselsheim-ort29367/soll-es-reservierte-parkplaetze-fuer-feuerwehrleute-geben-90798161.html).

Dort wurden im Stadtgebiet Parkplätze eingerichtet, die mit einem großen [F] gekennzeichnet sind. Dabei handelt es sich um reservierte, wohnortnahe Stellplätze für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Raunheim.

Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass die Einsatzkräfte bei einem Alarm unverzüglich ihren Weg zum Gerätehaus antreten können, ohne lange Wege zu ihrem Fahrzeug in Kauf nehmen zu müssen. Im Alarmierungsfall zählt jede Minute!

Andererseits drückt die Stadt Raunheim damit ihren Dank und ihre Wertschätzung gegenüber den Frauen und Männern aus, die zu jeder Tages- und Nachtzeit und unter allen Witterungsbedingungen bereit sind, ihr Leben zu riskieren, um anderen zu helfen.

Das freiwillige Engagement der Feuerwehr Büdingen ist ebenso unschätzbar wichtig.

Daher sollte auch in Büdingen und seinen Stadtteilen geprüft werden, ob durch die Schaffung von wohnortnahen Parkplätzen – insbesondere in der Büdinger Altstadt - ein weiterer Beitrag zur Unterstützung der Einsatzkräfte geleistet werden kann. Auch andere Gruppen, die ebenso wie die Freiwillige Feuerwehr wichtig für den Schutz und die Hilfe der Bevölkerung sind, sollten in die Prüfung einbezogen werden.

 

Wir möchten Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen. 

Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Seemenbachmauer

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 

bitte nehmen Sie den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD/FDP/Pro Vernunft und FWG auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2022:

 

„Unverzügliche Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Seemenbachmauer“ 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt – unverzüglich – spätestens jedoch bis zum 31.12.2022, die im Haushaltsplan 2021 eingeplanten provisorischen Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Seemenbachmauer umzusetzen bzw. durchzuführen.

 

2.    Zur rechtzeitigen Umsetzung eines provisorischen Schutzes werden alle technischen Möglichkeiten geprüft.

 

3.    Der Magistrat wird beauftragt, monatlich über den Sachstand zur Umsetzung der provisorischen Maßnahme zu berichten.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2021 umzusetzen bzw. auszuführen (Vorlage: ANSPD/022/2021)

 

5.    Der Magistrat wird zur Umsetzung des Beschlusses vom 26.02.2021 beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung Umfang, Art und Kosten einer endgültigen Sanierung der Seemenbachmauer rechtzeitig zu den Beratungen des Haushaltsplanes 2023 vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss des Haushaltsplanes 2021 wurden verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen, die kurzfristig umgesetzt werden sollten. Teil dieses Beschlusses war auch die Realisierung provisorischer Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Seemenbachmauer. Hierfür wurden durch die Stadtverordnetenversammlung im Investitionsplan 2021 insgesamt 350.000 € zur Verfügung gestellt. Geplant war ein Schutz der Seemenbachmauer mit Betonklötzen.

 

Die vorgenommenen Untersuchungen im Rahmen der hydrologischen Stellungnahme der Lotz AG zum Hochwasserereignis stellen zwischenzeitlich fest: „Mit der Errichtung einer erhöhten Seemenbachmauer würde der Hochwasserschutz in der Altstadt wesentlich verbessert, während an anderer Stelle (vom Lohsteg bis zum Bahnhof) die Hochwasserlage großflächig verschärft würde.“

 

Wohl auch angesichts dieser Feststellungen wurde bisher auf eine Umsetzung verzichtet. Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass Gegenstand der Untersuchungen eine Erhöhung der Seemenbachmauer auf einer Länge von etwa 250 mtr. war (siehe Stellungnahme Lotz AG).  

Nach unserer Überzeugung sollte deshalb unverzüglich ein provisorischer Schutz der stark sanierungsbedürftigen Mauer - in ihrer bisherigen Höhe - hergestellt werden. Dieser provisorische Schutz darf indes nur ein erster Teil weiterer Maßnahmen sein.

 

Mit dem SPD Antrag zur Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2021 hat das Büdinger Stadtparlament darüber hinaus einen klaren Arbeitsauftrag an den Magistrat erteilt (siehe  Vorlage: ANSPD/022/2021).

 

Die Seemenbachmauer hat nach Auskunft des Wasserverbandes Nidder/Seemenbach auch mit der Errichtung eines Rückhaltebeckens am Hammer weiterhin eine wichtige Schutzfunktion für die Altstadt. Die Mauer als Deich und Hochwasserschutz für die Altstadt und weitere Stadtgebiete muss daher unverzüglich dauerhaft saniert werden.

 

 

„Coronas Tests in den städtischen Kindertageseinrichtungen“

Anlässlich der letzten Stadtverordnetenversammlungwurde der Eilantrag der FWG Fraktion "Einführung von zwei Corona-Lolli-Tests pro Woche in allen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Büdingen" zur weiteren Beratung in den Haupt-undFinanz-Ausschuss verwiesen. 

 

Nach den Vorstellungen der Freien Wähler soll der Magistrat beauftragt werden, ab dem 01. Februar 2022- in Abstimmung mit dem Stadtelternbeirat - die Einführung von zwei Corona-Lolli-Tests pro Woche in allen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt umzusetzen. Die entsprechenden Fördergelder des Landes Hessen sind zu beantragen.

In den Grundschulen hat sich das Konzept der regelmäßigen Corona Tests bewährt. Sie liefern einen zuverlässigen Blick auf das Infektionsgeschehen. Anders als in Grundschulen gilt für Kita-Kinder keine Testpflicht. Ob auf Corona getestet wird, entscheiden die Träger selbst. Hierfür hat die Landesregierung 16 Millionen Euro den Kommunen zur Verfügung gestellt und den Förderzeitraum in dieser Woche nochmals verlängert. 

Auch für die Kinder in den Kindertageseinrichtungen können diese Tests sinnvoll sein, um das Infektionsrisiko zu reduzieren und damit die Verbreitung des Corona-Virus in den Bildungseinrichtungen weiter einzudämmen. Die Stadt Büdingen sollte dies zum Anlass nehmen, in Abstimmung mit dem Stadtelternbeirat kurzfristig in den Kindertagesstätten kindgerechte Corona Tests (sogenannte Lolli-Tests) einzuführen.

Teilnahme am Landesprogramm "Zukunft Innenstadt"

Beschlussvorschlag

 

Der Magistrat wird beauftragt fristgerecht am Interessenbekundungsverfahren zum Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ des Hessischen Wirtschaftsministeriums teilzunehmen.

 

 

Begründung:

 

Das Hessische Wirtschaftsministerium hat in der vergangenen Woche das neue Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ vorgestellt. Mit ihm sollen neue Ideen für lebenswerte Innenstädte gefördert werden. Die erste Förderrunde, für die insgesamt 12,25 Mio. Euro bereitstehen (bis zu 250.000 Euro pro Kommune möglich), richtet sich an alle hessischen Kommunen. Interessenbekundungen können bis zum 30. Juni 2021 beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Ziel des neuen Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten. Es sind unterschiedliche Programmausschreibungen vorgesehen. Das Land Hessen übernimmt mindestens 80% und maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Aktuell befinden sich verschiedene Konzepte, Ideen und Vorschläge zur nachhaltigen Entwicklung der Büdinger Innenstadt im Geschäftsgang unterschiedlicher Gremien. Diese Lösungsansätze und andere Vorschläge können die Grundlage zur Teilnahme am beschriebenen Interessenbekundungsverfahren bilden. Hierfür sollten die bereitgestellten Fördermittel des Landes Hessen unbedingt genutzt werden. 

Klärschlammvererdung

Beschlussvorschlag:

  

1.    Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den Büdinger Stadtwerken beauftragt, das Verfahren der Klärschlammvererdung 

im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Büdinger Stadtverordneten vorzustellen.

2.    Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den Büdinger Stadtwerken beauftragt, ein Konzept zur Klärschlammvererdung in der Großgemeinde Büdingen zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Begründung:

 

Bei der Reinigung von Abwasser entsteht Klärschlamm mit einem hohen Wasseranteil. Der Wasseranteil beträgt - laut einschlägiger Quellen – etwa 95 % Der Rest sind im Wasser gebundene und gelöste organische und mineralische Feststoffe. Ziel einer wirtschaftlich orientierten Klärschlammvererdung ist die höchstmögliche Abtrennung dieser Feststoffanteile vom Wasser, die der Reduzierung von Verwertungs- oder Entsorgungskosten dient.

 

„Die Schlammbehandlung in Schilfbeeten nutzt für die nötige Entwässerung natürliche Kräfte, die auch bei einer Kompostierung wirken. Diese Vorgänge laufen jedoch in großem Maßstab und technisch gesteuert ab. Der flüssige Schlamm verteilt sich in den Beeten und sickert dabei langsam durch die Wurzelschicht, über der die Feststoffanteile zurückgehalten werden. Durch Sonneneinstrahlung und die Verdunstungsleistung des Schilfs wird dieser Entwässerungsvorgang zusätzlich gesteigert. Die Pflanzen durchwurzeln und durchwachsen den aufgelandeten Schlamm in den Schilfbeeten und bewirken eine beschleunigte Schlammentwässerung und -mineralisierung. Die Wasserabgabe erfolgt über Verdunstung und über Dränagen, die auf der Sohle der foliengedichteten Becken liegen. Es erfolgt eine Volumenreduzierung der aufgebrachten Nassschlämme um ca. 98 %. Die Schilfbecken werden anlagenspezifisch nach 8 - 12 Jahren erstmals geräumt und anschließend wieder angefahren und weiterbetrieben. Je nach Verwendungszweck kann die Klärschlammerde dann nachkompostiert, direkt landwirtschaftlich oder thermisch verwertet oder zur Rekultivierung und im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.“

 

Aus unserer Sicht müssen für die Großgemeinde Büdingen stabile Abwassergebühren und eine ökologisch sinnvolle Verwertung der Klärschlämme ein vorrangiges Ziel der Zukunft sein. Das System der Klärschlammvererdung verbraucht im Trocknungsverfahren nur wenig Strom und ist auch nicht mit hohen Transportkosten verbunden

Klimaschutzmanager

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, im Stellenplan des Haushaltsjahres 2022 die Stelle eines Klimaschutzmanagers bzw. Klimaschutzmanagerin vorzusehen.

2.    Der Magistrat wird beauftragt Fördermittel u.a. aus der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers zu beantragen.

 

 

 

 

Begründung:

 

Im vergangenen Jahr haben wir den Antrag zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und einer Klimaanpassungsstrategie gestellt. Dieser Antrag befindet sich aktuell in den Beratungen des Haupt- und Finanzauschusses. Zur Erstellung und Umsetzung solcher Konzepte braucht es geeignete Strukturen, personelle und finanzielle Kapazitäten innerhalb der Verwaltung. Überdies sind wir davon überzeugt, dass sich Klimaschutz und Klimaanpassung zu einer nachhaltigen Pflichtaufgabe der Kommune entwickeln wird.

Europa hat die Klimaziele nochmals verschärft. Bis 2050 müssen die öffentlichen Liegenschaften rein rechnerisch treibhausneutral sein. Dazu sind deutliche Anstrengungen in der Gebäudesanierung, neue Wege in der energetischen Versorgung und ein verantwortungsvoller Energieverbrauch der Gebäudenutzer notwendig. Es sind zum Beispiel Sanierungskonzepte für die vorwiegend in den 70 oder 80er-Jahren erbauten Bürgerhäuser oder Kindergärten und andere städtische Gebäude zu erstellen. Zudem sind neue Schritte in der Siedlungspolitik gefragt und alternative Mobilitätsprojekte insbesondere für die Stadtteile gefordert, darüber hinaus eine Fokusberatung Klimaschutz und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

Es gibt zahlreiche Förderprogramme im Bereich Klimaschutz. Die Anzahl und Komplexität dieser Programme erfordern Sachkenntnis und können für die Kommune Türöffner für Förderungen und zugleich Einsparungen sein. Diese Einsparungen könnten wiederum in Sanierungen fließen. Die Kommunalrichtlinie vom 22. Juli 2020 definiert die Fördermöglichkeiten innerhalb einer Kommune. 

 

Ein/e Klimaschutzmanager/in soll diese wichtigen Aufgaben koordinieren und forcieren. Zudem soll die Person städtische Projekte organisieren wie zum Beispiel Stadtradeln, Baumpflanzaktionen und Infovorträge. Das Einsparpotenzial an Energiekosten würde die Kosten im Stellenplan voraussichtlich übertreffen.

Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 BHO zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung.

Die Stelle einer Klimaschutzmanagerin wird mit Bundesmitteln bezuschusst. In der Regel wird die Stelle in den ersten drei Jahren mit 65 Prozent der Lohnkosten gefördert, danach mit 40 Prozent. Strukturschwache Kommunen können sogar Förderungen bis zu 90 Prozent beantragen.

Da sich – wie bereits erwähnt – unser Antrag Klimaschutzkonzept im Geschäftsgang des Haupt- und Finanzausschusses befindet, möchten wir den Stadtverordnetenvorsteher bitten, diesen Antrag ebenfalls direkt in den genannten Ausschuss zu überweisen.

„Stationäre Hospiz-Einrichtung in Büdingen“

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird mit der Prüfung zur Einrichtung eines stationären Hospizes in Büdingen beauftragt. In Kooperation mit dem Hospizverein Büdinger Land e. V. als möglichem Betreiber sowie dem Bergman Mathilden-Hospital sollen Räumlichkeiten gefunden werden. Das Konzept wird der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

 

Begründung:

 

Büdingen ist als Familienstadt ein Zuhause für alle Generationen - für Jung und Alt. Nicht nur jüngere Menschen benötigen Hilfestellung zur Gestaltung ihres Alltags. Das Älterwerden und Abschiednehmen ist ein Teil unserer Gesellschaft und es darf nicht tabuisiert werden.

Ein Hopiz – aus dem Lateinischen „hospitium“, d. h. Gastfreundschaft, Herberge – ist, wie der Name schon sagt, ein Ort, an dem Menschen voneinander Abschied nehmen können. Bisher geschieht dies in der Wetterau überwiegend zuhause oder in einer Klinik. In letzterem Fall also in einer ungewohnten, eher sterilen und daher wenig persönlichen Umgebung.

Die Kosten trägt zum Teil die Krankenkasse, teilweise auch die Pflegekasse und der Hospizträger. Patienten müssen nichts zuzahlen. In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands derzeit rund 230 stationäre Hospize.

In der Hospizhilfe Büdinger Land e. V. sowie der Lebensbegleitung Hospizhilfe Schotten – Nidda e. V. des Ev. Dekanats Büdinger Land sind schon heute Menschen aktiv, die sich für einen würdevollen Umgang mit Abschiednehmenden einsetzen und Familien auf diesem Weg begleiten. Familien werden zuhause aufgesucht, um schwerstkranken und sterbenden Menschen beizustehen.  Menschen haben in ihren letzten Wochen, Tagen und Stunden nicht nur ein Anrecht, sondern auch das Bedürfnis, dies in einer würdevollen Umgebung zu tun.

In der Wetterau gibt es entsprechende Planungen für eine Hospizeinrichtung bisher nur in Bad Nauheim.

Für Freunde und Angehörige von Menschen aus Büdingen, die dort ihre letzten Tage verbringen, wäre das Hospiz in Bad Nauheim weniger gut zu erreichen oder es erfordert große Umstände und Ausgaben.

 

Besonders gravierend ist diese Situation für ältere Menschen ohne familiären Anhang, die die letzten Tage und Stunden ihres Lebens in einem Hospiz verbringen. Gerade hier sollte die Möglichkeit bestehen, dass diese Menschen von (oft ebenfalls älteren) Freunden oder Bekannten begleitet werden können. Leider ist es älteren Menschen oft nicht möglich, hierzu eine Fahrt nach Bad Nauheim oder anderen Standorten auf sich zu nehmen. Der Besuch der Patienten ist selten oder gar nicht möglich. Ihre letzten Stunden können sie nicht mit ihren Freunden oder Bekannten verbringen.

 

Aus unserer Sicht ist es für unsere Kommune – insbesondere aus Gründen der Menschlichkeit - eine wichtige Aufgabe, dass Menschen, dies nicht allein ohne Familie, Freunde oder Bekannte in einer ihnen fremden Stadt und Umgebung tun müssen.

Wir möchten Sie daher bitten, unserem Prüfantrag zuzustimmen. 

„Dialog mit dem Fürstenhaus“

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zeitnah die Einrichtung eines „Runden Tisches“, an dem Vertreter des Magistrats, des Fürstenhauses, der unteren Denkmalbehörde und die Fraktionsvorsitzenden teilnehmen. Dabei sollen Themen wie die Absicherung und mögliche Sanierung der Seemenbachmauer beim Hochwasserschutz, die mögliche Aufwertung des Schlossparks im Zusammenhang mit der Landesgartenschau und auch der Vandalismus, sowie die Verunreinigungen angesprochen und einer Klärung unterzogen werden.

 

Begründung:

 

Der Schlosspark ist für viele Büdinger von besonderer Bedeutung und ein Ort der Naherholung. Gleichwohl ist er gemeinsam mit der Schlossanlage auch für den Tourismus wichtig. 

Beim Thema Absicherung der Seemenbachmauer als Hochwasserschutz ist eine Zusammenarbeit unabdingbar.

Der FWG Fraktion ist es daher ein großes Anliegen, zwischen den Gremien der Stadt Büdingen und dem Fürstenhaus ein gutes Einvernehmen herzustellen. Wir sind davon überzeugt, dass nur bei einer positiven Gesprächsbasis die oben genannten Punkte zum Wohle aller gelöst werden können.

„Dokumentarfilm Büdinger-Museums Gründer“

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird beauftragt die Erstellung eines Dokumentarfilms lt. Angebot der Fa. Cam Movies in Auftrag zu geben. Ziel des Dokumentarfilms soll die Darstellung der Gründer des 50er Jahre Museums, Herr Walter Arbeiter, des Sandrosenmuseums, Herr Lothar Keil, sowie der Initiatoren des Modellbaumuseums und des Metzgermuseums als Teil der Büdinger Büdinger Zeitgeschichte sein.  
 
Begründung:
 
Sämtliche Museen haben für Büdingen eine besonders hervorgehobene Bedeutung, jeweils entstanden durch Ideen, die dann mit viel Enthusiasmus und ehrenamtlichem Engagement nachhaltig realisiert werden konnten.
Büdingens Museumsvielfalt hat auf diese Weise bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal erreicht.
Mit der Erstellung des Dokumentarfilms würde ein Dokument der Zeitgeschichte entstehen, auf das auch nachfolgende Generationen zurückgreifen können.
Überdies wird das ehrenamtliche Engagement der Museums-Gründer in einem besonderen Maße gewürdigt.

„Neubau einer weiteren Kindertageseinrichtung in der Kernstadt Büdingen“

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich mit den Planungen für den Neubau einer weiteren viergruppigen Kindertageseinrichtung (Ü3-U3) in der Kernstadt Büdingen zu beginnen. Die notwendigen Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2022 einzuplanen bzw. vorzusehen.

 

 

Begründung:

 

Aktuell befassen sich die Gremien der Stadt Büdingen mit einer Erweiterung des Betreuungsangebotes für Kinder. Geplant ist u.a. der Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung im Bereich der ehemaligen Kaserne. Unabhängig von diesen Planungen möchten wir den Magistrat unverzüglich mit den Planungen eines weiteren KITA-Neubaus im Bereich der Stadt Büdingen beauftragen. In der Begründung zur vorliegenden Beschlussempfehlung des Magistrates wird auf die aktuelle Situation eindringlich aufmerksam gemacht:

 

„Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass wenn die Geburtenzahlen weiter wie in den letzten beiden Jahre steigen, auch diese Maßnahmen die notwendige Kapazität langfristig nicht decken können.“

 

Diese Einschätzung teilen wir: Büdingen wird weiter wachsen, wodurch auch die Zahl der Kinder in der Stadt weiter zunehmen wird. Hinzu kommt der angekündigte Rechtsanspruch auf einen Hortbetreuungsplatz ab August 2026. Diesem perspektivischen Bedarf müssen wir durch eine kluge und frühzeitige Gesamtplanung des Betreuungsangebotes für Kinder Rechnung tragen.

Anfrage „Sicherheit des Schulweges und Busverkehr zum Schulzentrum am Dohlberg“

Ausgangslage:

 

Bereits im Januar 2021 haben wir im Rahmen einer Anfrage die Sicherheit in der Bismarckstraße als Haupt-Schulweg zum Büdinger Schulzentrum am Dohlberg thematisiert.

Den aktuellen Fahrplänen ist zu entnehmen, dass der Zubringerverkehr der Buslinien (Schulbusse) über die Industriestraße erfolgen soll. Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung.

Die Verkehrsproblematik in der Bismarckstraße ist seit vielen Jahren bekannt und hat sich in unseren Augen weiter verschärft.

Durch eigene Anschauung, bzw. Schilderungen von Anwohnern ist uns bekannt, dass Busse im Begegnungsverkehr auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Sie stellen somit eine große Gefahr für Leib und Leben für die Schüler und die weiteren Fußgänger dar.

Um die Gefährdung der Fußgänger auszuschließen, ist eine kurzfristige Regulierung der verkehrlichen Situation dringend notwendig.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Magistrat und Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bitten:

 

1. Wie beurteilt der Magistrat die Sicherheit und die aktuelle Situation des Schulweges in der Bismarckstraße

 

2. Gibt es Rechtsgrundlagen bzw. Richtlinien, die – insbesondere für den Busverkehr – eine entsprechende Straßenbreite vorsehen.

 

3. Sollte eine solche Regelung existieren: Wurde durch den Magistrat geprüft, ob an den vorhandenen Engstellen (Kurvenbereich Kreuzung Friedrich-Fendt-Straße/Bismarckstraße und Höhe Bismarckstraße 12) die notwendige Mindestbreite existiert

 

4. Sieht der Magistrat die Notwendigkeit und Möglichkeit, durch eine grundsätzliche Sperrung der Bismarckstraße für den Busverkehr, die Sicherheit der Straße als Schulweg zu verbessern.

 

5. Immer häufiger nehmen die Busse den kürzeren Weg durch die Bismarckstraße. Vor diesem Hintergrund: Wurde durch den Magistrat in Gesprächen mit Wetteraukreis und VGO dieser Sachverhalt thematisiert und zwischenzeitlich auch darauf hingewirkt, die Nutzung der Entlastungsstraße in Richtung Industriestraße und von dort zur Bundesstraße, für den Busverkehr wieder zu intensivieren.

„50 Jahre Großgemeinde Büdingen 1972-2022“

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt ein Veranstaltungskonzept zum 50-jährigen Jubiläum der Großgemeinde Büdingen zu entwerfen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ortsbeiräte und Vereine der Stadt Büdingen sind zu beteiligen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2022 vorgesehen.

 

Begründung:

 

Im Jahr 1972 hat sich die Großgemeinde Büdingen in der bis heute unveränderten Zusammensetzung gebildet. Insgesamt 16 ehemals selbständige Gemeinde haben die Möglichkeit genutzt sich zu einer neuen, wesentlich größeren und wirtschaftlich stärkeren Kommune zusammenzuschließen. Im kommenden Jahr feiert unsere Großgemeinde nun ihr 50-jähriges Jubiläum und wir wünschen uns ein Veranstaltungskonzept, welches alle 16 Stadtteile, die Vereine der Stadt Büdingen und Einladungen an unsere Partnerstädte beinhaltet. Vorbild für ein entsprechendes Konzept könnten die Büdinger Kulturwochen sein. Wichtig ist uns, dass ein entsprechendes Veranstaltungskonzept, alle Büdinger Stadtteile und Vereine einbindet. Die hierfür notwendigen Finanzmittel sind im Haushaltsplan des Jahres 2022 einzuplanen.

„Querungshilfe Berliner Straße“

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird beauftragt, sich mit Hessenmobil über die Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel in der Berliner Straße im Bereich der Querung des Fußweges, der parallel zum Seemenbach verläuft, ins Einvernehmen zu setzen.    

 

Begründung:

Der geschilderte Fußweg verbindet als Ost-West-Achse den Rad-und Fußgängerverkehr aus Richtung Orleshausen, teilweise auch aus Lorbach kommend Richtung Altstadt und umgekehrt. Uns ist allen bekannt, dass die Berliner Straße zur B 457 gehört und eine stark frequentierte Bundesstraße ist.

Lt.  Verkehrszählungen aus dem Jahr 2010 wird die Berliner Straße von ca. 16.000 Kfz täglich genutzt.  Infolge in den vergangenen Jahren durchgeführten Baumaßnahmen läuft der Kfz-Verkehr auch in der Berliner Straße gleichmäßiger.  Das zieht aber gleichzeitig Probleme und Gefahren bei der Querung der Straße für Fußgänger oder Radfahrer mit sich, weil es besonders im Berufsverkehr schwer ist, eine Lücke zu finden um gefahrlos die Straße zu queren. Anwohner haben schon  gefährliche Situationen geschildert.  

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Berliner Straße auch als Schulweg genutzt wird. Die zusätzliche Fußgängerampel würde auch den Schulweg sicherer machen, zudem ja bekanntlich die Querungshilfe über die Straße „Zur Seeme“ nicht umsetzbar ist.