Herr Stadtverordnetenvorsteher!

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Die FWG Fraktion wird dem Haushaltsplan 2022 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Unsere Fraktion wird sich mit ihren Stimmen enthalten. Dieser Entschluss hat unterschiedliche Gründe, die ich Ihnen an dieser Stelle gerne erläutern möchte.

Aber der Reihe nach:

Das Hochwasserereignis vom 29. Januar 2021 darf in der Selbstreflexion und in den Entscheidungen dieses Hauses nicht ohne Konsequenzen bleiben. Ein wichtiges und sichtbares Instrument dieser Erkenntnisse sind unsere finanzpolitischen Entscheidungen, die wir mit unseren jeweiligen Haushaltsplänen zum Ausdruck bringen.

Welche finanziellen Mittel wollen wir – in einem schwierigen finanzpolitischem Umfeld - in welchen Bereichen und mit welchen Prioritäten zur Verfügung stellen? Welche universelle Idee und welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, zur Kinderbetreuung, zur Gestaltung unserer Familienstadt, den großen Fragen des Umwelt- oder Klimaschutzes, den Herausforderungen des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der Digitalisierung wollen wir umsetzen.

All dies kommt in unseren Haushaltplänen zum Ausdruck und ich muss zugeben, dass wir als FWG-Fraktion – insbesondere von den Schwerpunkten zum Hochwasserschutz im eingebrachten Haushalt – zunächst enttäuscht waren.

Ich möchte aus diesem Grund auch für zukünftige Entscheidungen bereits hervorheben:

Wir werden als FWG-Fraktionen keinem Haushalt mehr zustimmen, der im Bereich des Hochwasserschutzes nicht die nötigen Akzente setzt. Dies sind unsere Lehren aus den Ereignissen vom 29. Januar 2021 und mit diesen Überlegungen haben wir unsere Vorstellungen in die Haushaltsberatungen der vergangenen Wochen eingebracht.

 

Ein großer Teil unserer Änderungsanträge bezog sich daher auf die Bereiche der Gefahrenabwehr und des Hochwasserschutzes. Planungskosten für Hochwasserrückhaltebecken an Wolfsbach und Kälberbach und damit den Schutz der Bürger in Wolf oder Büdingen müssen zur Verfügung gestellt werden.

Wir wünschen uns eine schnelle und priorisierte Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen.

Für alle Stadtteile haben wir 100.000 € zur Durchführung weiterer dezentraler Hochwasserschutzmaßnahmen beantragt und wir möchten den Magistrat bitten, Ortsbeiräte und Bürger in den jeweiligen Stadtteilen schnellstmöglich über diese Möglichkeiten zu informieren.

Die Förderung von Erosionsschutzstreifen zum Hochwasserschutz in der Landwirtschaft fanden als FWG-Antrag Eingang in den vorliegenden Haushalt.

Wir haben in unseren Redebeiträgen im Haupt- und Finanzausschuss sehr früh auf die Notwendigkeit einer personellen Expertise zum Hochwasserschutz in der Büdinger Verwaltung hingewiesen.  Wir sehen in dieser Erweiterung des Stellenplanes einen ersten Schritt zum Aufbau einer neuen Fachabteilung, die sich – auch interkommunal – mit den Auswirkungen des Klimawandels und dem Schutz der Bürger vor Hochwasser oder Starkregenereignissen befasst.

Wir bedanken uns bei den Fraktionen von CDU und Pro Vernunft, die jeder für sich, eine entsprechende Stelle in den Beratungen gezielt vorgeschlagen haben.

Der von unserer Fraktion beantragte Klimaschutzmanager, wird sich überdies den offensichtlichen Auswirkungen des Klima-Wandels widmen.  Wir sind davon überzeugt, dass alle diese Schritte in einem größeren organisatorischen und interkommunalen Zusammenhang gedacht werden müssen und hierzu braucht es den erwähnten Aufbau von Strukturen innerhalb unserer Verwaltung.

Für den Hochwasserschutz unseres historischen Stadtkerns ist eine Inwertsetzung der Schutzfunktion der Seemenbachmauer unerlässlich. Diese Schutzfunktion ist aus unserer Sicht – mit oder ohne Rückhaltebecken am Hammer – dringend notwendig. Pegelstände von 3,80 oder mehr sind im Klimawandel mittlerweile durchaus denkbar und diesen Extremszenarien begegnen wir nur durch eine ganze Vielzahl von kombinierbaren Maßnahmen. Dazu zählt auch ein effektives Warnsystem für die Bevölkerung und die Förderung von individuellen Objektschutzprojekten.

Es ist zu erwarten, dass wir hierfür erhebliche finanzielle Mittel in den kommenden Jahren aufwenden müssen.

Nicht minder wichtig ist uns der beantragte Begleitbeschluss, in welcher Form der Magistrat das von den Fraktionen SPD, FDP, Pro Vernunft und FWG beantragte und beschlossene Hochwasserschutzkonzept für die Großgemeinde Büdingen umsetzen möchte.

Alle diese Punkt müssen in eine großangelegte und langfristige Strategie zum Hochwasserschutz münden, der mit den notwendigen finanziellen Mitteln möglichst zeitnah umgesetzt werden muss.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich darf an dieser Stelle deutlich betonen: Ohne diese Grundlagen und viele weitere ordnungspolitische Maßnahmen zur Initiierung einer besseren Bürgerbeteiligung, der personellen Ausstattung unserer Stadtpolizei, der Wirtschaftsförderung oder den dringend notwendigen Ausbau von Betreuungsplätzen im Kindergartenbereich, hätte die FWG-Fraktion das vorliegende Zahlenwerk konsequent abgelehnt.

Neben den positiven Aspekten besteht der vorliegende Haushalt allerdings auch aus einem munteren Potpourri weiterer Wünsche, die wir in ihrer Bedeutung als weniger wichtig und in Anbetracht der schwierigen Haushaltssituation bzw. den zu erwartenden Aufgaben der Zukunft, als besonders kritisch sehen.

Wir möchten sie ganz ausdrücklich auf die Gefahr hinweisen, dass der vorliegende Haushalt mit seinem Wunschkonzert in Stellenplan und investiven Projekten – den damit verbundenen Kreditaufnahmen, der wackeligen Gegenfinanzierung und den eigentlich zwingend zu antizipierenden Risiken ganz unterschiedlicher Ebenen, die Grundlagen für zukünftige Steuer- und Gebührenerhöhungen liefert.

Über welche „Flughöhe“ wir bei diesen Risiken reden, möchte ich an einigen Beispielen darstellen:

Büdingens Haushalt sieht erstmals seit vielen Jahren eine enorme Kreditaufnahme vor. Insgesamt sollen knapp 6,7 Millionen Euro fremd finanziert werden. Schon der – durch den Kämmerer eingebrachte Haushalt -  hatte eine Kreditaufnahme von 5,2 Millionen Euro vorgesehen. In der Hauptsache veranschlagt für den Bau der notwendigen Feuerwehrhäuser und den Ausbau der Kinderbetreuung.

Wir sind als FWG Fraktion nicht der Auffassung des CDU-Fraktionsvorsitzenden, dass bei diesem ursächlichen Planungshorizont eine weitere Erhöhung der Kredite von immerhin insgesamt 1,5 Millionen Euro durchaus gerechtfertigt sei.

Die Zahlen mögen in ihrem Umfang zwar genehmigungsfähig sein, aber wir dürfen den Haushalt 2022 niemals als selektives Einzelereignis betrachten.

Einerseits aufgrund der großen Herausforderungen in der mittelfristigen Finanzplanung und andererseits aufgrund der Umsetzung laufender Großprojekte - mit all ihren zukünftigen Wirkungen in Form von Abschreibungsbelastungen und einem darüber hinaus nachhaltigen Kostenblock durch erhebliche Stellenplanerweiterungen.

Ich möchte an dieser Stelle und keineswegs am Rande darauf hinweisen, dass die Planungen für das Haushaltsjahr 2023 eine Kreditaufnahme von nochmals knapp 10 Millionen vorsehen.

Hinzu kommt: Die geplanten und notwendigen Stellenplanerweiterungen sind für die Stadt Büdingen – auch in einem historischen Kontext – nahezu beispiellos.

Einen weiteren Punkt möchte ich überdies benennen: Auf der Einnahmenseite rechnen wir auf Antrag der CDU mit insgesamt 1,5 Millionen Euro aus Gewinnausschüttungen des interkommunalen Gewerbegebietes Limes.

Dieses Geld soll im laufenden Haushaltsjahr 2022 vereinnahmt werden. Es dient zur Gegenfinanzierung zahlreicher Projekte.

Wir planen mit Geld, welches wir noch nicht haben und es ist sehr fraglich, ob es im Haushaltsjahr 2022 vereinnahmt werden kann.  Kommt es nicht, erhöht sich abermals die Kreditaufnahme und ein Nachtragshaushalt wird notwendig.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Büdingens Haushalt sieht die Umsetzung zahlreicher Großprojekte vor. Die Erschließung größerer Baugebiete, der Bau mehrerer Feuerwehrgerätehäuser, Maßnahmen für den Hochwasserschutz, den Bau neuer Kindertageseinrichtungen, komplementäre Mittel für die Landesgartenschau. Diese Liste könnte ich noch weiter fortsetzen.

Jedes einzelne Projekt birgt das Risiko einer erheblichen Verteuerung innerhalb der Planungsphase und dem späteren Baufortschritt.

Diese Kostensteigerungen sind sehr realistisch.  Der Neubau des Kindergartens in der ehemaligen Kaserne hat sich innerhalb eines Jahres um etwa 500.000 Euro verteuert. Er ist ein gutes Beispiel, was uns in den kommenden Jahren erwarten könnte.

Wir befürchten der Haushalt 2022 verlässt den notwendigen Pfad einer konsolidierenden Finanzplanung und wir befürchten, er liefert die Grundlage für ein dann erforderliches Haushaltssicherungskonzept in der Zukunft.

Es ist notwendig, dass wir die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Haushalte schon heute in unsere Überlegungen einfließen lassen um die Umklammerung möglicher Haushaltssicherungskonzepte zu vermeiden.

Gleichwohl möchten wir – trotz all dieser Bedenken – den vorliegenden Haushalt mit unseren Stimmen nicht blockieren.

Wir haben unsere Vorbehalte und Risikoeinschätzungen in den Haushaltsberatungen zum Ausdruck gebracht. Der zukünftige CDU Bürgermeister war in fast allen entscheidenden Sitzungen anwesend und hat in dieser Hinsicht nicht interveniert. Die Finanzpolitik und Haushaltsplangestaltung gehört zu den wichtigsten Aufgaben einer Kommune.  Wir erhoffen uns, dass der neu gewählte CDU-Bürgermeister diese zentrale Aufgabe als Kämmerer übernimmt.

Wir verlassen bzw. vertrauen auf seine finanzpolitische Expertise und den Informationsvorsprung der CDU-Fraktion, gemeinsam mit ihm einen finanzpolitischen Ordnungsrahmen zum Wohle der Stadt zu schaffen bzw. fortzuführen. Mit Blick auf die Ergebnisse der vergangenen Haushaltsjahre und die aktuelle Finanzsituation kann er auf geordnete Strukturen zurückgreifen. Die liquiden Mittel, die unserer Stadt aktuell zur Verfügung stehen sind hierfür ein deutliches Zeichen und hierfür möchten wir uns ausdrücklich beim ausscheidenden Büdinger Bürgermeister Erich Spamer bedanken.

 

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

Der Hochwasserschutz in unserer gesamten Großgemeinde ist ein besonders wichtiges Thema in den städtischen Gremien. Gemeinsam mit den Fraktionen der SPD, FDP und Pro Vernunft haben wir einen Antrag eingebracht, der mehrheitlich beschlossen wurde. Unser stellv. Fraktionsvorsitzender Thomas Appel hatte in der Stadtverordnetenversammlung die Gelegenheit den Antrag vorzustellen. Seine Rede veröffentlichen wir an dieser Stelle

 

Verehrte Kolleginnen!

Verehrte Kollegen!

Ich werde zu unserem gemeinsamen Antrag etwas ausführlicher Stellung nehmen und hoffe, dass ich Sie damit nicht langweile. Sollte ich es aber dennoch tun, bitte ich Sie auf diesem Wege schon einmal um Verzeihung.

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Knapp eineinhalb Jahre sind seit dem verheerenden Hochwasser vergangen.

Nun könnte man sagen: 18 Monate sind eine vermeintlich kurze Zeit – zumindest wenn man die Planungszeiträume in Deutschland kennt oder berücksichtigt und ganz sicher gibt es auch in Büdingen zahlreiche Beispiele. Die Seemenbachmauer oder das Rückhaltebecken am Hammer sind solche Never Ending Stories.

Aber dazu später mehr.

Als ich an diesem besagten 29. Januar gegen 13.00 Uhr zufällig mit Björn Leo und Alban Burster auf dem Büdinger Schlossplatz stand, konnten wir gemeinsam die massiv einströmenden Wassermassen in den Altstadtbereich beobachten. Es war sehr deutlich erkennbar, dass dieser Umstand und vor allem seine Geschwindigkeit mit einem Ereignis an der Seemenbachmauer zu tun haben musste.

Die Seemenbachmauer ist keine einfache Gartenmauer, die ein privates Grundstück einfriedet. Sie war es nie und sie wird es auch - nach einem hoffentlich schnellstmöglichen Bau eines Rückhaltebeckens am Hammer – niemals sein.

Ihre Bedeutung war und ist der wirksame Hochwasserschutz eines großen Teiles unseres Stadtgebietes. Übrigens nicht nur der Altstadt.

Ursächlicher Grund – zumindest für die schnellen - massiven Überschwemmungen in der Altstadt - war nach meiner Auffassung und meinen Beobachtungen der Bruch der Seemenbachmauer, der sich etwa gegen 12.00 Uhr ereignet haben dürfte.

Diese Darstellungen decken sich übrigens weitgehend mit schriftlichen Ausführungen der Freiwilligen Feuerwehr Büdingen zum Ablauf der Ereignisse an diesem Tag.

Ich möchte mit diesen Schilderungen keineswegs den hydrologischen Untersuchungen widersprechen. Dort heisst es, ich darf zitieren:

„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass gemäß der 2D-Simulation die Wasserstände in der Altstadt überwiegend über den von der Feuerwehr gemessenen Werten liegen, obwohl der Rechenlauf nicht den Mauerbruch einschließt. Die Überflutung der Büdinger Altstadt wäre also auch ohne Bruch der Seemenbachmauer erfolgt.“ Zitat Ende

Die Überflutung der Altstadt wäre auch ohne Mauerbruch passiert. Dies ist ein wichtiger Satz - Aber:

Die Darstellung dieses – ich nenne es einmal Konjunktivs - darf in unserer Beurteilung zur Seemenbachmauer und den dort notwendigen Maßnahmen allerdings keine Rolle spielen.

Der Bruch der Mauer ist ein unumstößlicher Fakt.

Bricht die Seemenbachmauer, wird – je nach Höhe des Seemenbaches -zumindest unser historischer Stadtkern erneut überflutet.

Übrigens und das ist sehr wichtig: Unabhängig von den Erkenntnissen der hydrologischen Untersuchung und möglicher Maßnahmen, die wir mit Rückhaltebecken oder anderen Dingen bis dahin unternommen haben. Ich möchte an diesem Punkt nur an die sehr prekäre Situation am Düdelsheimer Rückhaltebecken in den Tagen nach dem 29 Januar erinnern.

Und: Wasserverbände planen ihre Rückhaltemaßnahmen vor dem Hintergrund 100-jähriger Hochwasserereignisse. Diese HQ100-Planungen müssen wir in Zeiten des Klimawandels unbedingt im Hinterkopf behalten. Sie könnten nicht mehr ausreichen.

Deutlich betonen möchte ich: Das Narrativ zur Gleichgültigkeit oder Bedeutungslosigkeit des Mauerbruchs am 29. Januar darf bei unseren Bemühungen zur Wiederherstellung der Schutzfunktion der Seemenbachmauer keine Rolle spielen. Davon ist auch im vorliegenden Gutachten keine Rede.

Unmittelbar nach dem 29. Januar, haben die Stadtverordneten zahlreiche Beschlüsse zum Hochwasserschutz gefasst

Nahezu alle Fraktionen haben sich mit konstruktiven Vorschlägen und Anträgen beteiligt. Teil dieser Anträge war es, einen schnellen und wirksamen Schutz der Altstadt durch eine provisorische Maßnahme entlang der Seemenbachmauer zu erreichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Heute – knapp 18 Monate nach dem Hochwasser hat sich im Bereich der beschädigten Seemenbachmauer allerdings so gut wie nichts getan. Im Gegenteil – wer entlang des Alt-Büdinger Rundweges spazieren geht, der sieht, wie erneut Brombeerhecken und Sträucher über die Mauer und in das Mauerwerk wachsen.

Ich denke, ich brauche zur Symbolik dieser Bilder - keine weiteren Worte zu verlieren.

Ein verbesserter Schutz der Altstadt bei einem erneuten Hochwasser – man kann es nicht anders sagen: Fehlanzeige!

Und höchstwahrscheinlich ist der Zustand der Mauer heute sogar schlechter als vor dem 29. Januar 2021.

Es ist erhebliche Gefahr in Verzug und ich möchte mir nicht ausmalen was geschieht, wenn uns in den nächsten Monaten ein erneutes Hochwasser trifft.

Mit dem vorliegenden Antrag erinnern unsere Fraktionen deshalb an die Notwendigkeit eines sofortigen verlässlichen Schutzes. Der Magistrat hat einen klaren Arbeitsauftrag, an den wir auf diesem Wege ebenfalls erinnern und den wir nun nochmals konkretisieren. Übrigens – daran sei auch einmal erinnert: Der Arbeitsauftrag lautet nicht, die Mauer zu erhöhen oder zumindest provisorisch zu erhöhen. Auch wenn das Gutachten Lotz auf diese Variante notwendigerweise eingeht.

Wir wollen, dass der Magistrat unverzüglich – spätestens jedoch bis zum 31.12.2022, die im Haushaltsplan des Vorjahres eingeplanten provisorischen Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Seemenbachmauer umsetzt.

Und: Ab sofort wollen wir monatlich über die Umsetzung dieser Maßnahme informiert werden. Verzögerungen in der Umsetzung müssen transparent kommuniziert werden. Die Öffentlichkeit und die Anwohner in der Altstadt haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Maßnahmen umgesetzt werden, wer vermeintlich die Ausführungen blockiert oder gänzlich verhindert.

Zugleich ist klar: Dieses vorübergehende Provisorium kann nur ein erster Schritt sein und der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen.

Eine schnellstmögliche Komplettsanierung muss folgen.

Bedauerlich ist: Bis zum heutigen Tag gibt es kein Gutachten, dass uns über den Zustand, die Art, den Umfang und die Kosten einer Sanierung verlässliche Auskunft erteilt.

Es ist auch nicht ersichtlich, ob ein solches Gutachten überhaupt bereits in Auftrag gegeben wurde.

Diesen Zustand wollen und werden wir nicht mehr länger akzeptieren.

Den vorliegenden Antrag haben wir um einen Punkt ergänzt und reichen ihn als Änderungsantrag ein.

Wir wollen dem Magistrat - zur beschleunigten Umsetzung der provisorischen Schutzmaßnahmen - auch technische Alternativen zu den bisherigen Überlegungen ermöglichen. Im Ergebnis kann der Magistrat auf dieser Basis die wirkungsvollste Maßnahme selbständig umsetzen.

Ich hatte zu Beginn erwähnt:

18 Monate sind eine kurze Zeit – Das mag so sein, aber in unserem Fall ist dieser Zeitraum viel zu lang und vor allem über seine Dauer viel zu gefährlich.

Zu gefährlich im Hinblick darauf nichts so tun, ausschließlich über Eigentumsverhältnisse zu diskutieren, über Kosten zu spekulieren oder dort weiterzumachen, womit wir bereits vor dem 29. Januar 2021 hätten aufhören müssen: Zu glauben und zu hoffen - es wird schon alles gut gehen.

SPD, FDP, Pro Vernunft und FWG bringen dies mit dem vorliegenden Änderungsantrag zum Ausdruck und wir werben eindringlich um ihre Zustimmung.