Rückerstattung der Kiga-Gebühren infolge des Streiks

Die FWG Fraktion in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung will Eltern für die Dauer des Streiks anteilig die Kita-Gebühren erstatten und stellt dafür zur Stadtverordnetenversammlung am 29.05.15 einen entsprechenden Antrag.

„Umorganisieren, Familienangehörige einspannen oder das Kind zur Arbeit mitnehmen. Viele Eltern müssen Urlaubszeit opfern oder andere kreative Lösungen finden, damit ihre ...Kinder versorgt sind“, erklärt die stv. Fraktionsvorsitzende Sabine Kraft-Marhenke. „ Da ist es das Mindeste, dass die Eltern sich nicht auch noch Gedanken darüber machen müssen, ob sie je nach Streikdauer ganz oder teilweise für eine Leistung zahlen, die sie gar nicht erhalten haben, zumal vielen Eltern höhere Kosten entstehen.“

In der Kindergartengebührenordnung der Stadt Büdingen ist zwar vorgesehen, dass die Gebühr bei vorübergehender Schließung des Kindergartens (z.B. Ferien- oder Feiertage) weiterzuzahlen ist. Die Vorgehensweise bei Streiks hingegen ist nicht ausdrücklich geregelt.

Die FWG Fraktion hofft auf einen parteiübergreifenden Konsens.

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Lynsey Towry (Mittwoch, 01 Februar 2017 13:11)


    Hello, just wanted to tell you, I loved this blog post. It was inspiring. Keep on posting!