FWG für die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge

Dass für Straßenerneuerungen Grundstückseigentümer zu Straßenbeiträgen herangezogen werden, ist nichts Neues, bei Städten mit defizitären Haushalten, verpflichtend. Bisher gab es in Hessen jedoch nur die Möglichkeit, einen Teil der Kosten dieser Maßnahmen auf die direkt betroffenen Grundstückseigentümer umzulegen. Hierbei kamen auf einen Grundstückseigentümer vier- bis fünfstellige Beiträge mit sofort...iger Fälligkeit zu.
Seit dem 1. Januar 2013 lässt das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben auf Antrag der Landes SPD jedoch auch alternativ eine solidarische Umlegung von Kosten solcher Maßnahmen zu. Hierdurch sinkt der Beitragssatz erheblich auf in der Regel nicht mehr als ein unterer dreistelliger Betrag jährlich für die Dauer des Abrechnungszeitraumes. Deshalb der Begriff „wiederkehrender Straßenbeitrag. Die Abgabedauer ist auf 5 Jahre nach einer Maßnahme begrenzt. Solange nur einzelne Straßen saniert werden, handelt es sich nicht um eine dauernde Abgabe.

Gerade um unsere Bürger vor den großen Einmalzahlungen zu bewahren, und um trotzdem das städtische Straßennetz nach dem gültigen Qualitätsstandard in Ordnung zu halten, hat die FWG Fraktion einen Antrag auf Einführung dieser „wiederkehrenden Straßenbeiträge“ in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung gestellt. Dieses Modell wird in anderen Bundesländern bereits mit Erfolg praktiziert wird. Hier eine kurze Erläuterung des Verfahrens:
Zunächst müsste die Stadt Abrechnungsbezirke festlegen und eine Straßenzustandserfassung mit Kanal- und Wasserleitungsabgleich machen. Dies ist für einen begrenzten Zeitraum mit mehr Verwaltungsaufwand verbunden, von dem letztendlich aber die Bürger profitieren werden. Danach werden die Standards entsprechend dem Charakter der Straße und die Prioritäten festgelegt, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Anschließend steht die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten an. Die Beiträge sind zweckgebunden und dürfen nur die die Straßenbaumaßnahmen fließen. Es können also damit keine Haushaltslöcher gestopft werden. Stehen beispielsweise in einem Ortsteil keine Maßnahmen an, haben die Bürger dort auch keine Beiträge zu entrichten.
Für Neubaugebiete gilt wie bisher die Erhebung von Beiträgen auf Basis der Erschließungsbeitragssatzung.
Was in Städten wie Pirmasens funktioniert und in Nidda gerade eingeführt wird, könnte auch in Büdingen ein Erfolgsmodell werden. Die FWG Fraktion ist von dem Modell überzeugt und hofft -trotz den Empfehlungen der Ausschüsse- am Freitag auf eine Zustimmung in der Stadtverordnetenversammlung.

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